Unterstützungseinheit

Auszug aus dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)

§ 9 Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr

(2) Einer Freiwilligen Feuerwehr können auch Personen angehören, die freiwillig und ehrenamtlich zur Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr nach diesem Gesetz auf andere Weise als durch die Mitwirkung im Einsatzdienst beitragen. Absatz 1 findet entsprechende Anwendung.

Anzahl 6 / Stand: 15.03.2025

Sophie Ehm

  • Jugendbetreuerin

Anne Höppner

  • Jugendbetreuerin

Joachim Klein


Brandoberinspektor

joachim.klein@ff-huels.de

  • Psychosoziale Unterstützung (PSU)
  • Ausbildung
  • Gebäudemanagement

Christin Küppers-Valk 


Feuerwehrfrau

  • stellv. Jugendwart
  • Festausschuss

Jürgen Weller


Hauptfeuerwehrmann

Stefan Willkommen


Haupfeuerwehrmann

  • Förderverein Vorsitzender