Mit Änderungserlass vom 17.04.2007 (MBl. NRW. 2007 S. 186 / SMBl. NRW. 2135) ist die Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 1 – Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz – (Ausgabe September 2006) in Nordrhein-Westfalen eingeführt worden. Die Feuerwehr-Dienstvorschriften – FwDV 1/1 Grundtätigkeiten Löscheinsatz und Rettung – sowie die – FwDV 1/2 – Grundtätigkeiten Technische Hilfeleistung und Rettung – haben damit ihre Gültigkeit verloren.
Änderungen in der neuen FwDV 1 gegenüber der alten FwDV 1/1 und FwDV 1/2:
– neue Rechtsvorschriften, Normen sowie Reglungen der Unfallversicherer wurden eingearbeitet.
– Generelle Änderungen erfolgen insbesondere im Abschnitt „Sichern in absturzgefährdeten Bereichen“ und teilweise im Abschnitt „Retten und Selbstretten“
– die neue – FwDV 3 – Einheiten im Löscheinsatz – wurde beachtet.
Die neue FwDV 1 kann auf der Internetseite des Institutes der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW) herunter geladen werden. Eine direkte Verlinkung finden Sie -Hier-

